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Rommé Nutzungsbedingungen

Für Rommé Spieler besteht die Möglichkeit, in Turnieren gegen andere Mitspielern zu spielen und echtes Geld zu gewinnen. Informationen zu den Nutzungsbedingungen und weiteren Bestimmungen des Spielablaufs befinden sich auf dieser Seite.

1. Präambel

Die Turniere im Online Rommé Club sind Preis-Turniere. Die Teilnahme an den Turnieren bedingt die Entrichtung eines Startgeldes und zuzüglich einer Tischgebühr. Rechtliche Grundlage: Nach aktuell geltendem Recht ist Rommé kein Glücksspiel und der Spielausgang ist zum weitaus überwiegenden Teil vom Können der jeweiligen Spieler abhängig. Des Weiteren sind die Einsätze pro Spiel (Maximal 2,- EURO) als geringfügig anzusehen. Die Turniere werden in einer oder mehreren Serien von je 4 oder 8 Spielen durchgeführt. Nachfolgend genannter Veranstalter ist die Firma Sunnygames GmbH, wie im Impressum auf www.rommee.de genauer beschrieben.

2. Begriffsbestimmungen / Vereinheitlichungen

Im vorliegenden Regelwerk werden Begriffe verwendet, die unter bestimmten Umständen eine andere Bedeutung haben können. Zur leichteren Lesbarkeit sind diese Begriffe vereinheitlicht: Alle Punkte in diesem Regelwerk beziehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders genannt, auf 8 Serien an einem Vierertisch. Dementsprechend besteht eine Runde aus 8 Spielen. Für andere Serien- oder Tischstärken können die entsprechenden Werte selbst eingesetzt werden.

3. Serverzeit

Die Zeit auf dem Romméserver ist mit einem offiziellen Internetzeit-Server synchronisiert. Diese Zeit entspricht ziemlich genau dem, was als Atomzeit bekannt ist. Technisch bedingt kann es jedoch vorkommen, dass die Zeit um wenige Sekunden abweicht. Eine Garantie für die 100%ige Übereinstimmung mit der Atomzeit kann nicht übernommen werden. WICHTIG: Alle Zeitangaben sind MEZ (Mitteleuropäische Zeit). Teilnehmer, die sich in anderen Zeitzonen befinden, müssen dies berücksichtigen.

4. Gebühren

Für die Teilnahme an einer Geldspielpartie (auch Spontanturnier genannt) ist eine Gebühr fällig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Einsatz und beträgt maximal 15%.

5. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt ist grundsätzlich jeder Spieler, der das 18. Lebensjahr vollendet hat bzw. nach dem Gesetz seines Landes als uneingeschränkt geschäftsfähig gilt. Der Veranstalter behält sich jedoch das Recht vor, einzelnen Spielern die Teilnahme an den Turnieren zu verweigern. Mögliche Gründe für die Teilnahmeverweigerung sind, beschränken sich jedoch nicht auf:


Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine Verweigerung der Turnierteilnahme zu begründen. In besonders schwerwiegenden Fällen ist der Veranstalter berechtigt, Spieler auch während eines laufenden Turniers die weitere Teilnahme zu verweigern, sofern dies für die ordnungsgemäße Durchführung des Turniers sinnvoll und notwendig erscheint. Ein Anspruch auf Erstattung des Startgelds besteht nicht.

6. Teilnehmerkonto

Für jeden Turnierteilnehmer wird ein Guthabenkonto eingerichtet, das vom Veranstalter treuhändisch verwaltet wird. Das Teilnehmerkonto ist vor einer Turniereinschreibung mit einem vom Veranstalter akzeptierten bzw. zur Verfügung gestellten Zahlungsverfahren mit ausreichendem Guthaben zu versehen. Auszahlungen vom Teilnehmerkonto sind ab einem Betrag von 10,- EURO möglich. Es besteht kein Anspruch auf Verzinsung des Spielerkontos.

7. Führen der Rangliste

Das Führen der Rangliste wird automatisch durch das System übernommen. Nach Abschluss der Partie können die Ranglisten vollständig eingesehen und ausgedruckt werden.

8. Einhaltung der Rommé-Regeln

Die Einhaltung der Rommé-Regeln wird, soweit dies technisch möglich ist, vom System überwacht.

9. Einhaltung des "Fairplay"

Alle Turnierteilnehmer sind angehalten, sich während der Turniere ihren Mitspielern gegenüber fair zu verhalten. Die Spieler sind aufgefordert,


Grobe Verstöße gegen das Fairplay-Gebot können zum sofortigen Verlust der Teilnahmeberechtigung führen.

10. Beschwerden

Beschwerden müssen ausschließlich in Schriftform und möglichst detailiert nach Abschluss der Serie erfolgen. Hierzu kann das allgemeine Kontaktformular verwendet werden. Telefonische Beschwerden können nicht bearbeitet werden. Berechtigte Beschwerden müssen innerhalb von 24h nach Ende der betroffenen Serie vorgebracht werden. Spätere Beschwerden haben keinen Bestand. Bei Beschwerden über einelne Spiele ist unbedingt der Zeitpunkt des Spiels bzw. der Spiele laut Ranglisten-Details anzugeben. Telefonische Beschwerden über Spieler während des Turniers werden als absichtliche Spielverzögerung angesehen und können ebenfalls zu Verwarnungen führen.

11. Gewinnaufteilung

Bei Punktgleichheit wird der Gewinn aufgeteilt.

12. Anerkennung der Besonderheiten des Online-Spiels

Einer der großen Streitpunkte bei Spielen, bei denen man sich nur virtuell gegenüber sitzt, ist die theoretische Möglichkeit, unbehelligt über Medien wie Telefon, Skype oder ähnlichem zu kommunizieren, um sich bzw. anderen Mitspielern einen unlauteren Vorteil zu verschaffen. Mit der Teilnahme in ein Turnier wird diese Möglichkeit ausdrücklich zur Kenntnis genommen und akzeptiert. Darüber hinaus kann diese Tatsache in keinem Fall dazu verwendet werden, den Ausgang eines Spiels bzw. einer Serie anzuzweifeln. Eine eindeutige Beweisführung ist in solchen Fällen jedoch niemals möglich. Des Weiteren kann in keinem Fall zu 100% gewährleistet werden, dass technische Probleme, die aufgrund der Gegebenheiten des Mediums Internet und der damit verbundenen Benutzung von Hard- und Software möglich sind. Ersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

13. Auszahlung der Gewinne

Gewinne können nach Abschluss eines Turniers ausgezahlt werden oder für weitere Turnieraktivitäten auf dem Spielerkonto belassen werden. Für die Auszahlung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:


Der Veranstalter behält sich im Rahmen der geltenden Rückholfrist für das elektronische Lastschriftverfahren vor, Auszahlungen erst nach Ablauf dieser Frist zuzulassen. Diese Frist beträgt in der Regel 6 Wochen. Bei Überweisungen entfällt diese Wartefrist.

14. Technische Undurchführbarkeit eines Turniers

Ein Schadensersatzanspruch maximal in Höhe des entrichteten Startgelds entsteht hieraus lediglich in dem Fall, wenn seitens des Veranstalters eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.

15. Haftungsausschluss

Der Veranstalter ist bemüht, nach bestem Wissen und allen ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Mitteln einen ordnungsgemäßen technischen Ablauf der Turniere zu gewährleisten. Schadensersatzansprüche können lediglich geltend gemacht werden, wenn nachweislich grobe Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters vorliegt, und dann nur in der Höhe des geleisteten Startgeldes. Für technische Probleme, die nicht im unmittelbaren Einflussbereich des Veranstalters liegen, ist dieser nicht haftbar zu machen. Ebenso ist der Veranstalter nicht für Ausfälle durch höhere Gewalt, Vandalismus oder Folgen von Computerkriminalität verantwortlich zu machen. Des Weiteren trägt der Veranstalter keine Verantwortung für Schäden, gleich welcher Art, die dem Teilnehmer durch die Teilnahme an einem Turnier entstehen.

16. Ausschlussklausel und Rechtsstand

Die einzelnen Punkte dieser Nutzerbedingungen behalten auch dann ihre Gültigkeit, wenn andere Punkte ganz oder teilweise ungültig sind, weil sie den AGBs des Veranstalters oder geltendem Recht widersprechen.
Cuxhaven, August 2011

Letzte Änderung: 18. März 2024